Vor 76 Jahren, am 26. Oktober 1946, wurde in München die Bayerische Verfassung unterzeichnet und trat am 8. Dezember in Kraft. Artikel 141 dieser
– unserer – Verfassung besiegelt genau das, wofür wir kämpfen.
Den Erhalt der Natur und speziell des Waldes als LEBENSGRUNDLAGE:
Artikel 141, Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Bayern:
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist, auch eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen, der besonderen Fürsorge jedes einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut. Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt. Mit Naturgütern ist schonend und sparsam umzugehen. Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen und auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern, den Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen und eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen, die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre notwendigen Lebensräume sowie kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten.
Boden, Wasser und Luft wurden schon damals in der Verfassung als besonders schützenswert verankert, weil erkannt worden ist, dass sie als Existenzgrundlage dringend nötig sind. Ohne Sie können wir nun mal nicht überleben. Ebenso der Wald! „…wegen seiner hohen Bedeutung für den Naturhaushalt…“ Braucht es da noch mehr Worte?
Vielen Dank an die damaligen Parlamentarier und Ministerpräsident Wilhelm Hoegner für diesen wichtigen Artikel!
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